Private Unfallversicherung für Kinder

Private Unfallversicherung für Kinder von Finanzkompass Leipzig.

(verpd) Über die gesetzliche Unfallversicherung sind manche Unfälle, bei denen Kinder zu Schaden kommen können abgesichert. Aber nicht bei jedem Unfall. Auch wenn die gesetzliche Unfallversicherung für Kinder leistet, garantiert das keine ausreichende finanzielle Absicherung. Bei vielen Unfällen von Kindern leistet die gesetzliche Unfallversicherung für Kinder nicht. Die gesetzlichen Unfallleistungen genügen nicht, um ein Kind im Schadensfall bzw. nach einem nach einer unfallbedingten Invalidität ausreichend abzusichern. Kinder sind durch die gesetzlichen Unfallversicherung für Kinder bei Unfällen im Kindergarten, in der Krippe, im Hort, in der Kindertagesstätte, in der Schule und Hochschule sowie auf dem Hin- und Rückweg versichert. Ein Großteil der anderen Unfälle fällt nicht unter den gesetzlichen Unfallschutz. Das sind in aller Regel die statistisch häufigsten Unfälle in der Freizeit. So zu Hause, beim Spielen, beim Einkaufen oder bei Freunden. So sind während des Besuches von Kindergarten oder Schule private Tätigkeiten nicht versichert. Wenn ein Schüler oder eine Schülerin den direkten Weg zur Schule oder von der Schule verlässt, um eine Kleinigkeit einzukaufen und es kommt zu einem Unfall, dann greift der gesetzliche Unfallschutz für Kinder nicht. Kinder sind in solchen Fällen nur durch eine private Unfallversicherung für Kinder finanziell abgesichert.

Selbst wenn ein gesetzlicher Unfallschutz für Kinder bei einem Unfall besteht, sind die gesetzlichen Leistungen der Versicherung bei schweren Unfallfolgen nicht ausreichend, um langfristig finanziell gut abgesichert zu sein. Über eine private Unfallversicherung für Kinder ist eine ausreichende Absicherung gewährleistet.

Die Höhe der gesetzlichen Unfallrente …

Mit den Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung soll nach einem versicherten Unfall laut der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV), dem betroffenen Kind, „eine allgemeine Schulbildung sowie eine angemessene Berufs- oder Erwerbstätigkeit ermöglicht werden“.

Von der gesetzlichen Unfallversicherung für Kinder werden die Kosten für notwendige medizinische Behandlungen und Reha-Maßnahmen getragen, damit das verunfallte Kind  wieder vollständig genesen kann.Kommt es durch den versicherten Unfall jedoch zu dauerhaften gesundheitlichen Einschränkungen und führt das auf lange Sicht zu eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von mindestens 20 oder mehr Prozent, erhält das Kind eine Verletztenrente.

Die Rentenhöhe orientiert sich aber nicht an dem tatsächlichen Bedarf. Die Höhe der Rente wird bei Kindern und Jugendlichen unter anderem gemäß den Paragrafen 56 und 85 SGB VII (Siebte Sozialgesetzbuch) aus dem ermittelten unfallbedingten Grad der Erwerbsminderung und einem gesetzlich festgelegten Jahresarbeits-Verdienstes (JAV) berechnet.

… hängt unter anderem vom Alter des verunfallten Kindes ab

Der entsprechende JAV ist von der aktuellen Bezugsgröße, das ist ein Wert der Sozialversicherung, der auf Basis des Durchschnittsentgeltes der gesetzlichen Rentenversicherung im vorletzten Kalenderjahr ermittelt wird und vom Alter des Kindes  abhängig.

Die monatliche Bezugsgröße für 2021 liegt im Westen Deutschlands bei 3.290,00 Euro (39.480,00 Euro im Jahr) und im Osten bei 3.115,00 Euro (37.380,00 Euro im Jahr).

Gemäß der Festlegung des Paragrafen 85 SGB VII für die gesetzliche Unfallversicherung für Kinder ergibt sich der JAV für Kinder unter sechs Jahren aus 25 Prozent der Bezugsgröße und für Sechs- bis 14-Jährige aus 33,33 Prozent der Bezugsgröße. Bei den 15- bis 17-jährigen Kindern gilt ein Mindest-JAV von wenigstens 40 Prozent der Bezugsgröße. Bei ab 18-jährigen beträgt sich der vorgegebene Mindest-JAV 60 Prozent der Bezugsgröße.

Bei einer 100-prozentigen Erwerbsunfähigkeit ergibt sich die Höhe der Vollrente der gesetzlichen Unfallversicherung für Kinder aus maximal zwei Drittel des JAV.

Die Website des DGUV enthält eine Übersicht der möglichen Verletztenrenten gestaffelt nach Alter und Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) für Kinder und Jugendliche in West- und Ostdeutschland im PDF-Format online abrufbar.

Kommt es bei einem Kind zu einer Erwerbsminderung von mindestens 20 Prozent, aber weniger als 100 Prozent, wird eine Teilrente bezahlt. Die Teilrente berechnet sich aus dem Erwerbsminderungsgrad und der Vollrente.

Beispiele der gesetzlichen Unfallrentenhöhe

Ein Kind unter sechs Jahren erhält mit einer dauerhaften 100-prozentigen Erwerbsminderung höchstens eine monatliche gesetzliche Unfallrente von aktuell 548,33 Euro im Westen und 519,17 Euro im Osten. Bei einem Kind im Alter von sechs- bis 14 Jahren beläuft sich die Vollrente im Westen auf 731,11 Euro und im Osten auf 692,22 Euro.

Bei 15- bis 18-jährigen Jugendlichen liegt die Vollrente im Westen bei 877,33 Euro und im Osten bei 830,67 Euro, falls der verunglückte Jugendliche nicht schon einen Jahresverdienst hatte, der über der Mindest-JAV liegt.

Ist ein 17-Jähriger nicht zu 100, sondern zu 50 Prozent erwerbsgemindert, liegt die Verletztenrente in den alten Bundesländern bei 438,67 Euro. Schüler und Studenten ab 18 Jahren können, sofern ihr bisheriges Einkommen nicht über dem Mindest-JAV lag, mit einer Vollrente von 1.316,00 Euro in West- und 1.246,00 Euro in Ostdeutschland rechnen.

Bei versicherten Arbeits- oder Wegeunfälle während der Berufsausbildung sind es maximal 1.645,00 Euro in den alten und 1.557,50 Euro in den neuen Bundesländern, wenn das bisherige Einkommen vor dem Unfall geringer als der Mindest-JAV war.

Änderung ab 2021

Gemäß einer Änderung des Siebten Sozialgesetzbuches, die ab 2021 gültig ist, steigt die Verletztenrente ab dem 25. und 30. Lebensjahr, und zwar dann, wenn sich der Unfall vor dem 30. Lebensjahr ereignete und das Einkommen des Verunfallten damals unter der Mindest-JAV lag.

Laut dem aktuellen Stand werden 2.193,33 Euro in den alten und 2.076,67 in den neuen Bundesländern für Verunfallte ohne abgeschlossene Hochschul- oder Fachhochschulreife und 2.632,00 Euro in West- und 2.492,00 Euro in Ostdeutschland für Betroffene mit Abitur oder Fachabitur ausgezahlt.

Zur Erinnerung: Das durchschnittliche Bruttoeinkommen eines rentenversicherten Arbeitnehmers ist wesentlich höher- Das liegt laut vorläufigen Daten der Deutschen Rentenversicherung aktuell im Westen bei monatlich 3.462 Euro und im Osten bei 3.278 Euro pro Monat.

Private Unfallversicherung für Kinder

Die gesetzliche Unfallversicherung gewährleistet keinen ausreichenden Schutz für Kinder bei einem Unfall. Die Lücken der Absicherung lassen sich jedoch mit passenden Lösungen wie die private Unfallversicherung für Kinder schließen.

Die private Unfallversicherung für Kinder garantiert einen weltweiten Schutz rund um die Uhr, auch bei Unfällen in der Freizeit.

Im Unterschied zu einer gesetzlichen Unfallversicherung für Kinder können bei einer privaten Unfallversicherung für Kinder oder Unfallpolice für Kinder die Leistungen der Versicherung wie eine vereinbarte Kapitalsumme und/oder Rentenzahlung bei Invalidität in einer gewünschten Höhe vereinbart werden.So wird sichergestellt, dass ein Kind trotz unfallbedingter dauerhafter Erwerbsunfähigkeit auch im Erwachsenenalter über ein ausreichend hohes Einkommen verfügt.

Weitere Leistungen wie Bergungs- und Suchkosten, bei Aufenthalt im Krankenhaus ein Tagegeld oder die Kosten für kosmetische Operationen in die Unfallpolice für Kinder bzw. Unfallversicherung für Kinder vereinbart werden.

Kinder können auch über eine Invaliditäts-Versicherung bei Krankheiten finanziell abgesichert werden. Diese Versicherungspolice leistet nicht nur bei Unfall, sondern auch bei Krankheit.

Diese Police zahlt eine vereinbarte Invaliditätsrente und/oder eine Kapitalsumme, wenn das versicherte Kind durch einen Unfall oder auch durch eine Krankheit einen dauerhaften Gesundheitsschaden erleidet.

Die unabhängigen Versicherungsmakler Leipzig informieren und beraten Sie gern zu den Themen Private Unfallversicherung für Kinder und Invaliditäts-Rente.

 

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