Altersvorsorge frühzeitig beginnen

Frühzeitig mit der persönlichen Altersvorsorge von Finanzkompass Leipzig beginnen.

(verpd) Die gesetzliche Altersrente beträgt in der Bundesrepublik Deutschland bei einem Standardrentner aktuell nicht mal die Hälfte seines bisherigen Einkommens. Frühzeitig kann ein Arbeitnehmer einen Sparvertrag Riester-Rente, eine Form der staatlich geförderten Altersvorsorge abschließen und seine Beiträge regelmäßig einzahlen. Mit einem Sparvertrag Riester-Rente kann jeder seine gesetzliche Altersrente zur zusätzlichen Altersvorsorge aufbessern.

Das Bundesministerium für Arbeit hat dazu im aktuellen Bericht zur Rentenversicherung 2020 eine Musterberechnung veröffentlicht. Der aktuelle Bericht bestätigt, dass das Niveau der Nettorente eines Standardrentners im Jahr 2020 bei 48,2 Prozent seines bisherigen Einkommens lag. Um den gewohnten Lebensstandard beizubehalten, ist diese Altersrente nicht ausreichend. So muss sich jeder Arbeitnehmer um eine zusätzliche Altersvorsorge bemühen.

Die Bezeichnung Standardrentner steht für einen Musterrentner, der bis zum Renteneintritt 45 Jahre über ein durchschnittliches Einkommen aller gesetzlich Rentenversicherten verfügte und Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) gezahlt hat.

Aus dem Bericht der Rentenversicherung geht aber auch hervor, dass das Rentenniveau Netto, auch Sicherungsniveau vor Steuern, bis zum Jahr 2034 auf 46 Prozent absinken wird.

Der Bericht belegt weiterhin, dass mit der vom Staat geförderten Altersvorsorge, wie die Riester-Rente, das Niveau der Altersrente wesentlich erhöht werden kann.

Riester-Rente führt zu höheren Alterseinkünften

Zu den Modellrechnungen im Bericht der Rentenversicherung bis zum Jahr 2034 führt das BMAS dazu an: „Das gesamte Versorgungsniveau aus Sicherungsniveau vor Steuern einschließlich einer Riester-Rente kann über den gesamten Vorausberechnungs-Zeitraum der Rentenzugänge zwischen gut 53 und gut 55 Prozent gehalten werden.“

Für diese Musterrechnungen wird ein Standardrentner angenommen, der jedes Jahr bis Eintritt in die gesetzliche Rente einen Beitrag einschließlich der staatlichen Zulagen in Höhe von vier Prozent seines Bruttogehaltes vom vorherigen Jahr in den Vertrag einen Riester-Rente einzahlt. Auf diese Weise wird privaten Altersvorsorge für den Lebensabend vorgesorgt.

Damit ist auch die maximale Zulagenförderung Riester-Rente für den Riester-Sparer gewährleistet. Dem Sparer wird eine Förderung in Form einer Grundzulage von maximal 175 Euro gewährt.

Für jedes Kind des Riester-Sparers, für das dieser auch Kindergeld ausgezahlt bekommt, wird eine Kinderzulage von bis zu 185 Euro jedes Jahr gezahlt. Für Kinder, die nach 2008 geboren wurden, erhält der Sparer sogar ein Betrag von bis zu 300 Euro als Gutschrift.

In Deutschland hat jeder das Recht, diese Art der staatliche Förderung Altersvorsorge in Form eines Sparvertrages Riester-Rente in Anspruch zu nehmen.

Unmittelbar förderberechtigt sind Personen, wie gesetzlich rentenversicherungs-pflichtige Selbstständige, Arbeitnehmer und Beamte, sowie deren Ehepartner. Der mindeste Eigenbetrag je Riester-Sparer beträgt 60 Euro pro Jahr.

Sehr vielen Menschen in der Bundesrepublik Deutschland nutzen bereits eine private Rentenversicherung, wie die Riester-Rente zur Altersvorsorge. Eine Unfallversicherung sowie eine Unfallversicherung für Kinder runden das Angebot ab.

Standardrentner – Eine Modellrechnung

Gemäß den Modellrechnungen des BMAS wird dem Standardrentner, der im Jahr 2020 seinen Renteneinritt hatte, eine gesetzliche Altersrente in Höhe von 1.539 Euro netto zugesprochen. Das entspricht 48,2 Prozent seines bisherigen Netto-Einkommens. Die ermittelten Hochrechnungen sind ohne Abzug von Steuern.

Unter der Annahme, dass dieser Altersrentner auch in einen Sparvertrag Riester-Rente Beiträge zur Altersvorsorge eingezahlt hat, so erhält dieser Rentner eine zusätzlich Riester-Rente in Höhe von monatlich 111 Euro zur Altersvorsorge. Die Rente würde bei 1.650 Euro liegen. Das Versorgungsniveau vor Steuern erhöht sich auf 51,7 Prozent.

Geht ein Rentner im Jahr 2030 in Altersrente, so wird dem Standardrentner entsprechend der Musterberechnung eine gesetzliche Altersrente in Höhe von 1.878 Euro ausgezahlt. Das Rentenniveau vor Steuern beträgt dann 47,6 Prozent.

Der Altersrentner verfügt dann zusätzliche durch die private Altersvorsorge über eine Riester-Rente von 252 Euro.

Dem Standard-Rentner steht eine Rente von 2.130 Euro monatlich zur Verfügung. Ohne Beachtung möglicher Steuerabzüge liegt das Rentenniveau dann bei 54 Prozent.

Bei dieser Beispielrechnung ist die Inflationsrate die Kaufkraft bei der erwartenden Rente im Rentenalter mit zu berücksichtigen.

Jeder Bürger in Deutschland ist angehalten, für die Altersvorsorge selbst etwas zu tun. Untersuchungen haben herausgefunden, dass im internationalen Vergleich die Altersvorsorge in Deutschland nur Mittelmaß ist.

Jeder muss für seinen persönlichen Ruhestand mit einer privaten Altersvorsorge selbst aktiv werden. Daher macht es Sinn, sich frühzeitig mit dem Thema Private Altersvorsorge zu beschäftigen und zu klären, mit welchen Einkünften man im Rentenalter rechnen kann. So ist auch gewährleitet, rechtzeitig mögliche Einkommenslücken zu schließen.

Das BMAS gibt dazu auf der Website an, dass eine zusätzliche private Altersvorsorge notwendig ist, „um auch im Alter den gewohnten Lebensstandard aufrechterhalten zu können“.

Die unabhängigen Versicherungsmakler Leipzig von Finanzkompass Leipzig finden gemeinsam mit Interessenten die besten Lösungen für eine private Altersvorsorge.

Gerade in den vergangenen Jahren wurde wesentliche Veränderungen besonders auch beim Eintrittsalter Rente durch den Gesetzgeber auf den Weg gebracht.

Das bestätigen die aktuellen Daten der Deutschen Rentenversicherung. So sind Rückschlüsse über Frühverrentungen und die Abschläge, die die Anwärter Altersrente bereit sind, in Kauf zu nehmen.

Mit einer frühzeitigen Altersvorsorge kann der geplante Ruhestand, auch das gewünschte Renteneintrittsalter, langfristige vorbereitet werden.

Gesetzliche Altersrente und Altersvorsorge

Mit der Rentenanpassung im Jahr 2019 lagen die ausgezahlten gesetzlichen Altersrenten im Durchschnitt bei netto 952 Euro pro Monat. Rentner kamen im Schnitt sogar auf 1.187 Euro Rente, bei den Rentnerinnen waren es 764 Euro Rente.

Das Bundesministeriums für Arbeit und Soziales gab eine Statistik bekannt, aus der hervorgeht, dass die Altersrente im Durchschnitt sich sehr zwischen den jeweiligen Rentenarten und den Rentner im Osten und Westen der Republik unterscheidet.

Laut der Statistik erhielten Mitte 2019 18,25 Millionen Bürger in der BRD, konkret 8,11 Millionen Männer und fast 10,15 Millionen Frauen eine gesetzliche Altersrente. Das gab die veröffentlichten Rentenbestandsstatistik des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) an.

Diese Zahlen zum Thema Rente in Deutschland weisen den Rentenbestand sowie die durchschnittliche Nettorentenhöhe, d.h. die Rentenhöhe abzüglich der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, vor Steuern je nach Altersrentenart zum 1. Juli 2019 aus.

Es ist bekannt, dass die gesetzliche Altersrente sehr niedrig ist und keinesfalls genügt, um den gewohnten Lebensstandard im Ruhestand weiterzuführen.

Kampagnen informieren immer wieder zu diesem Thema und empfehlen den Betroffenen eine frühzeitige Altersvorsorge. Die letzten konkreten Rentenanpassungen mit 3,18 Prozent im Westen und 3,91 Prozent im Osten Deutschlands sind bereits in der Statistik berücksichtigt worden.

Altersvorsorge - Die gesetzliche Altersrente ist sehr gering

Im Durschnitt wurde in Deutschland von allen Arten der gesetzlichen Altersrente eine Rente in Höhe von 952 Euro je Monat ausgezahlt. Rentner kamen auf 1.187 Euro. Rentnerinnen auf 764 Euro.

Die Statistik belegt klar die Unterschiede in der Rentenhöhe nach Rentenart, Geschlecht der Rentenbezieher und zwischen dem Osten und dem Westen Deutschlands. Mit einer persönlichen Altersvorsorge sind die Differenzen jedoch ohne Bedeutung.

Anzahl der Rentenbezieher je Altersrentenart

In der BRD erhielten an 17,72 Millionen Rentner, davon 7,69 Millionen Männer und 10,03 Millionen Frauen, eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung.

Die 532.400 Rentner, mit einer Rente von der Knappschaftlichen Rentenversicherung, sind hierbei nicht einbezogen. Die Rentenversicherung der Knappschaft ist der Träger der Rentenversicherung  rund um den Bergbau.

Von den Altersrentnern, also ohne die des Bergbaus, welche im Sommer  2019 eine Altersrente von der gesetzlichen Rentenversicherung erhielten, bekamen fast 7,48 Millionen Bürger eine reguläre Altersrente, wird auch als Regelaltersrente genannt. Die private Altersvorsorge sichert den Lebensabend zusätzlich und garantiert.

Etwa 1,91 Millionen Rentner erhielten die Altersrente für langjährig Versicherte und knapp 1,25 Millionen eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte, auch als abschlagsfreie Rente ab 63 Jahren bezeichnet. Weniger als 1,76 Millionen Rentner  bekamen eine Altersrente für Schwerbehinderte.

Es wurden für Altersrentner noch Rentenarten angewiesen, die nur noch wenige Bestandsrentner erhielten. Dazu zählen Rentner, die schon vor mehreren Jahren in Rente gegangen sind und somit auch entsprechende Voraussetzungen erfüllt haben.

Das sind die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit. In Deutschland waren das im Jahr 2019 etwa 1,87 Millionen Bürger. Ebenso auch die Altersrente für Frauen. Die Voraussetzungen für diese Rentenart erfüllten im Jahr 2019 ca. 3,45 Millionen Rentner.

Die unterschiedlichsten gesetzlichen Altersrentenarten

In der Bundesrepublik werden fünf aktuelle Rentenarten und zwei Rentenarten geführt und die noch ausgezahlt werden, aber nicht mehr neu beantragt werden können. Das sind die folgenden Rentenarten.

Regelaltersrente: Für die Rentenart ist eine Wartezeit (Mindest-Versicherungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung) von fünf Jahren und entsprechend dem Jahr der Geburt liegt das früheste Renteneintrittsalter bei dem 65 bis 67.

Die Regelaltersgrenze wurde und ist für alle, die ab dem 1. Januar 1947 bis einschließlich 31. Dezember 1963 geboren wurden, seit 2012 stufenweise von 65 auf 67 Jahre erhöht worden. Für Bürger, die ab 1964 zur Welt kamen, ist der früheste Eintritt in die mit 67 Jahren möglich.

Altersrente für langjährig Versicherte: Anspruch auf diese Altersrentenart haben langjährig Versicherte mit Abschlägen, die mindestens 35 Jahre Wartezeit in der Rentenversicherung nachweisen können und bereits 63 Jahre alt sind.

Altersrente für besonders langjährig Versicherte: Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte, gilt auch als abschlagsfreie Rente ab 63 Jahren, kann jeder gemäß dem Geburtsjahr ab 63 bis 65 Jahren in Anspruch nehmen. Es muss eine Wartezeit von 45 Jahren nachgewiesen werden.

Alle die nach 1964 geboren wurden, haben aber erst ab einem Alter von 65 Jahren Anspruch auf die Art der Altersrente.

Altersrente für Schwerbehinderte: Dies Art der Altersrente steht Menschen mit einer Schwerbehinderung zu. Der Mindestgrad der Behinderung (GdB) muss bei 50 und die Wartezeit bei 35 Jahren liegen.

In Abhängigkeit des Geburtsjahrs kann diese Rentenart abschlagsfrei oder mit Abschlägen bezogen werden.
Für die zwischen 1952 bis 1964 Geborenen, wird die Altersgrenze für die abschlagsfreie Rente von 63 auf das 65 schrittweise erhöht.

Für die Rente mit Abschlägen bei den Jahrgängen 1952 bis 1964 wird die Altersgrenze vom 60 Jahren auf 62 Jahre angehoben, um diese Rentenart in Anspruch nehmen zu können.

Von Menschen ab Jahrgang 1964 kann eine Altersrente für Schwerbehinderte ohne Abschläge mit 65 Jahren und mit Rentenabschlägen mit 62 Jahren bezogen werden. Mit einer privaten Altersvorsorge wird der Ruhestand zusätzlich abgesichert.

Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute: Die Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute. Diese Rentenart wird zwar noch ausgezahlt, aber kann wegen der Kriterien und/oder rechtlichen Regelungen heute nicht mehr neu beantragt werden können.

Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit: Diese Rente wurde unter bestimmten Gegebenheiten an Menschen, die vor dem Jahr 1952 geboren wurden, ausgezahlt.

Altersrente für Frauen: Diese Rentenart erhalten unter bestimmten Vorlagen Frauen, die vor 1952 geboren wurden.

Altersvorsorge - Hohe Rentenunterschiede …

Die mittlere Rente der gesetzlichen Altersrenten, mit Ausnahme der Knappschaftlichen Rentenversicherung, lag bei netto 939 Euro. Bei den Rentnern lag die Nettorente im Mittel bei 1.171 Euro und bei Rentnerinne bei 761 Euro.

Die durchschnittliche Altersrente im Westen Deutschlands wurde mit 895 Euro ausgewiesen und im Osten Deutschlands mit 1.117 Euro.

Rentenanwärter im Westen kamen auf eine Rente im Durchschnitt von 1.153 Euro, die Anwärter im Osten der Republik auf 1.251 Euro. Der den Rentnerinnen war die Differenz sehr offensichtlich.

Eine Rentnerin kam in Westdeutschland auf eine Altersrente von 693 Euro und im Osten von 1.024 Euro. Die Vorsorge für das Alter, d.h. die eigene Altersvorsorge gewinnt immer mehr an Bedeutung für die Menschen in Deutschland.

Altersvorsorge - ... auch zwischen den Rentenarten

Schon bei den Arten der Altersrenten wurden Unterschiede bei der Höhe der Nettorenten im Osten und Westen sowie zwischen Rentnerinnen und Rentnern ausgemacht.

Die Nettorentenhöhe ist bei der Regelaltersrente in Ostdeutschland höher als im Westen Deutschlands. Das gilt für Männer und auch Frauen gleichermaßen.

Bei Altersrenten für langjährig und besonders langjährig Versicherte sowie für schwerbehinderte stellt sich das gegenteilig dar. Die Nettorente der Rentner im Westen war wesentlich höher als in Ostdeutschland. Diese Differenz kann jeder Bürger mit einer zusätzlichen Altersvorsorge persönlich vermeiden.

Die Rentenstatistik weist aus, dass die Rentnerinnen in Ostdeutschland in allen Arten der Altersrenten im Mittel eine höhere Nettorente erhielten, als die Rentnerinnen in Westdeutschland. Die Unterschiede lagen bei zwei Prozent bei der Altersrente für besonders langjährige Versicherte und bis zu 48 Prozent bei der Regelaltersrente.

Rentnerinnen schneiden im direkten Vergleich mit den Rentnern in Deutschland schlechter ab, da sie generell einen geringere Nettorente erhalten. In Westdeutschland mussten die Frauen entsprechend der Art der Rente 26 Prozent und 41 Prozent weniger Rente als die Rentner hinnehmen.

In Ostdeutschland waren die Differenzen bei der Rentenhöhe zwischen Rentnern und Rentnerinnen nicht ganz so erheblich. Die Unterschiede lagen zwischen sechs und 24 Prozent.

Eine gravierende Differenz wurde im Westen und im Osten bei der Altersrente für langjährig Versicherte mit 41 Prozent beziehungsweise 24 Prozent ermittelt.

Die gesetzliche Altersrente, die ein Bürger als Rentner bezieht, ist nicht annähernd mit dem gewohnten Einkommen zu vergleichen.

Entscheidend verantwortlich dafür ist auch die Inflation, dass trotz einer jährlichen Anpassung der Rente, die gesetzliche Rente an Kaufkraft verliert. Die frühzeitige Altersvorsorge in Form einer privaten Rentenversicherung ist unerlässlich, wenn man im Alter sorgenfrei leben will.

Warum die Inflation bei der Altersvorsorge wichtig ist

Die allgemeine Inflation mindert nicht nur die Kaufkraft des Vermögens, sondern auch der Altersrente. Der Staat sorgt durch gesetzlich vorgeschriebene Anpassungen der Renten für einen Ausgleich.

Diese Versuche die Kaufkraft der gesetzlichen Altersrente zu mindern, haben nur eine geringe Bedeutung für die Altersrentner. Jeder Bürger sollte frühzeitig mit einer ausreichenden Altersvorsorge vorsorgen und auch so die Folgen der Inflation minimieren.

Experten des statistischen Bundesamtes und der Deutschen Rentenversicherung haben berechnet, dass in zehn der letzten 20 Jahre die Rentenanpassungen der gesetzlichen Altersrente niedriger als die in diesen Jahren geltende Inflation waren.

Wer sich für einen ausreichende Altersvorsorge entscheidet, muss auch die Inflation berücksichtigen. Die Inflation ist verantwortlich für die zum Teil erhebliche Minderung der Kaufkraft.

Die Kaufkraft liegt derzeit bei 1.000 Euro und einer angenommenen jährlichen Inflation von einem Prozent in 20 Jahren nur noch bei 820 Euro. Geht man von einer Inflation von zwei Prozent aus, dann minimiert sich die Kaufkraft auf nur noch 673 Euro.

Diese Beispiele weisen klar darauf hin, dass eine derzeit noch ausreichende Rente in zehn, 20 oder gar 30 Jahren nicht mehr genügen wird, um den bisherigen Lebensstil zu erhalten.

Die jährlichen, gesetzlich vorgeschriebenen Rentenanpassungen der gesetzlichen Altersrenten, die zum 1. Juli entsprechend den Vorgaben anstehen, reichen nicht aus, um in einigen Jahren den Kaufkraftverlust durch die Inflation zu mindern. Das ist mit einer privaten Altersvorsorge möglich. Nur so kann der Lebensabend gesichert werden.

Altersvorsorge - Inflationsrate und Rentenanpassung

Die Berechnungen der Deutschen Rentenversicherung und des Statistischen Bundesamtes untermauern diese Vorhersagen. So wurde ermittelt, dass seit dem Jahr 2000 elf der Rentenanpassungen in Westdeutschland und acht im Osten wesentlich niedriger waren als die Rate der Inflation in dieser Zeitspanne.

So wurden 2004 bis 2006 und 2010 in der BRD keine Rentenanpassungen realisiert. Die Inflation lag aber in 2004 und 2005 bei je 1,6 Prozent, in 2006 1,5 Prozent und in 2010 1,1 Prozent.

In Westdeutschland waren in den Jahren 2000, 2001, 2003 bis 2008, 2010, 2011 und 2013 die Rentenanpassungen zwischen 0,06 und 1,76 Prozentpunkte geringer als die Inflation. In Osten betrug die Rentenanpassung in den Jahren 2000, 2004 bis 2008, 2010 und 2011 um 0,8 bis 1,76 Prozentpunkte unter der Inflationsrate.

Damit im Alter der Kaufkraftverlust kein Thema wird

Die vom Staat vorgegebenen Rentenanpassungen mindern den Verlust der Kaufkraft durch die Inflation nicht. Das bestätigen die Auswertungen verschiedener Experten. Dieser Umstand ist bei der persönlichen Altersvorsorge zu bedenken.

Die Altersvorsorge sollte nicht nur die Einnahmen einschließlich der gesetzlichen Altersrente und auch Einkünfte aus Vermietungen oder Kapitalanlagen mit berücksichtigen. Die jährliche Inflation muss bei den langfristigen Betrachtungen auf jeden Fall mitberücksichtigt werden.

Die unabhängigen Versicherungsmakler Leipzig von Finanzkompass Leipzig informieren Sie gern zur Thematik Altersvorsorge und Inflation. Dabei werden mittels Finanzanalysen auch der Verlust der Kaufkraft berücksichtigt und so eine individuelle und bedarfsgerechte Lösung zur Altersvorsorge berechnet.

Die Bundesregierung Deutschland weist regelmäßig darauf hin, dass eine zusätzliche persönliche Altersvorsorge wie Riester-Rente unbedingt in Betracht gezogen werden sollte.

Allein mit der gesetzlichen Altersrente ist der es kaum möglich den gewohnten Lebensstandard zu halten. Eine aktuelle Statistik informiert, wie sich durch die Riester-Rente das Niveau der Versorgung im Alter oder auch die Altersvorsorge maximieren lässt.

Riester-Rente: Förderung für alle Einkommensklassen

In der Bundesrepublik erhalten fast elf Millionen Bürger eine Förderung zum vorhanden staatlich geförderten Sparvertrag Riester-Rente. Es können dabei keine oder kaum Unterschiede beim Anteil der Gering-, Normal- oder auch Gutverdiener festgestellt werden.

Das ergab auch eine Auswertung des Bundesministeriums der Finanzen. Zu Begründung wurde veröffentlicht, dass alle Einkommensklassen Vorteile von dieser Altersvorsorge haben.

Weniger als elf Millionen Sparer Riester-Rente bekamen im Jahr 2017 eine staatliche Förderung in Form einer Geldzulagen und/oder konnten Steuervorteile von über 3,9 Milliarden Euro nutzen. Die Zulagen lagen bei 2,7 Milliarden Euro und auf die steuerlichen Vorteile bei 1,2 Milliarden Euro.

Mehr als 10,8 Millionen Riester-Sparer erhielten die vereinbarten Zulagen und 4,6 Millionen Inhaber eines Spar-Vertrages Riester-Rente noch weitere zusätzlich steuerliche Entlastungen. Etwa 128.000 Riester-Sparer konnten ausschließlich Steuervorteile nutzen. Das belegt die Statistik des Bundesministeriums der Finanzen (BMF).

Vorteile Spar-Vertrag Riester-Rente

Rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer und Selbstständige, auch Beamte haben einen direkten, die Ehepartner einen indirekten Anspruch auf die Förderung Riester-Rente.

Bedingung ist, dass ein Spar-Vertrag Riester-Rente abgeschlossen wurde und ein Mindestbetrag von 60 Euro pro in den Spar-Vertrag Riester-Rente eingezahlt wird. Die Grundzulage von maximal 175 Euro wird jährlich eingerechnet. Bis zum Jahr 2017 gab nur bis zu 154 Euro.

Für jedes Kind, für das der Berechtigte Förderung Riester-Rente oder sein Ehegatte Kindergeld erhält, wird zudem eine Kinderzulage von bis zu 185 Euro pro Jahr – für Kinder, die ab 2008 geboren wurden, sind es jährlich maximal 300 Euro – ausgezahlt.

Für Bürger, die nicht als älter als 25 Jahre sind und über einen Spar-Vertrag Riester-Rente verfügen, wird ein Bonus für Berufseinsteiger von 200 Euro gezahlt. Der frühzeitige Einstieg in die private Altersvorsorge hat für den Sparvertrag Riester-Rente nur Vorteile.

Die Förderungen Riester-Rente, das sind die maximale Grund- und Kindergeldzulage, werden nur gewährt, wenn der Sparer Riester-Rente insgesamt, also auch inklusive der staatlichen Zulagen, vier Prozent seines Bruttoeinkommens vom Vorjahr in den Riester-Vertrag eingezahlt hat.

Wenn weniger in den Vertrag Riester-Rente eingezahlt wird, verringern sich auch die Zulagen. Ein Riester-Sparer der Riester-Rente kann zudem die Steuerlast senken. Das ist möglich, wenn die eingezahlten Beiträge inklusive der staatlichen Zulagen bis 2.100 Euro im Jahr als Sonderausgaben bei der Einkommensteuer angegeben werden können.

Alle Einkommensklassen vertreten

Die BMF-Statistik gibt an, dass bei den 10,5 Millionen direkt Berechtigten der Riester-Rente, also den gesetzlich rentenversicherungs-pflichtigen Beschäftigten, denen eine Zulage gewährt wurde, Gering- und Normal-, aber auch Gutverdiener dazu zählen.

So ist auch nachvollziehbar, dass sich die Sparer der Riester-Rente insgesamt nur wenig unterscheiden. Wichtig ist nur, dass die Förderung Riester-Rente für alle Einkommensklassen gilt und jeder Berechtigte von den staatlichen Förderungen profitiert.

Etwa 3,5 Millionen Sparer Riester-Rente hatten ein Jahreseinkommen von bis zu 20.000 Euro. Das sind 33 Prozent aller direkt Förderberechtigten mit Zulagenförderung. Über 20.000 bis weniger als 40.000 Euro Jahresgehalt verfügten 3,7 Millionen Riester-Sparer. Das sind 35 Prozent, die per Zulagen gefördert werden.

Über ein jährliches Einkommen von über 40.000 Euro, das liegt deutlich über dem  Durchschnittsentgelt in Höhe von 38.212 Euro aller 2018 gesetzlich rentenversicherten Beschäftigten, verfügten 3,3 Millionen Riester-Vertragsinhaber und konnten die Zulagenförderung in Anspruch nehmen. Das sind 31 Prozent aller direkt Förderberechtigten mit Förderung Zulagen.

Im Durchschnitt knapp 360 Euro im Jahr geschenkt

Jeder zweite Vertragsinhaber Riester-Rente erhielt eine Förderung, da diese die vollen Zulagen, also die geforderten vier Prozent ihres Bruttoeinkommens des Vorjahres als Gesamtbeitrag, inklusive Zulagen, in den Vertrag Riester-Rente einzahlten. Der wohlverdiente Lebensabend ist durch die persönlichen Altersvorsorge gesichert.

Die Höhe der Förderungen betrug im Jahr 2018 im Mittel pro Vertrag Riester-Rente über 356 Euro. Im Jahr 2013 waren es nur rund 333 Euro. Die Beträge können im Einzelfall auch wesentlich höher ausgefallen sein.

Das gilt besonders dann, wenn einige Kriterien erreicht werden und dem Vertragsinhaber Riester-Rente weitere Zulagen, so z.B. die Grund- und Kinderzulage gewährt werden oder er zusätzlich von den Ersparnissen bei der Steuer profitiert.

Jeder Bürger muss für sich selbst prüfen bzw. prüfen lassen, ob und in welcher Form sich eine staatlich geförderte Altersvorsorge wie eine Riester-Rente lohnt.

Die unabhängigen Versicherungsmakler Leipzig von Finanzkompass Leipzig informieren Sie gern zu den Möglichkeiten der persönlichen Altersvorsorge.

Sehr viele Menschen denken jeden Tag an den Ruhestand und verlieren sich in Träumereien, schon morgen in Altersrente gehen zu können. Doch bis zum Jahr 2031 werden die Altersgrenzen der gesetzlichen Altersrenten schrittweise erhöht.

Die Bürger gehen immer älter in Rente

In Deutschland sind im vergangenen Jahr 816.000 Bürger als neue Altersrentner in Rente gegangen. Im Durchschnitt waren die Rentner 64,3 Jahre alt. Zur Jahrtausendwende sind die Bürger bereits zwei Jahr früher in Rente gegangen als heute.

Jeder Vierte der Rentner ging vor dem eigentlichen Renteneintrittsalter in den Ruhestand. Die anfallenden Abschläge bei der Rente wurden akzeptiert.

Im letzten Jahr haben 816.129 Bürger zum ersten Mal eine Altersrente in Anspruch genommen. Sogar vier Prozent mehr als üblich, so die Daten des Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV). Mit einer privaten Rentenversicherung wie der Riester-Rente als Altersvorsorge ist das sehr gut möglich.

Das durchschnittliche Renteneintrittsalter wurde mit 64,3 Jahren angegeben. Im Jahr 2000 ging ein Altersrentner bereits mit 62,3 Jahre in den wohlverdienten Ruhestand.

In den letzten Jahren konnten auch keine Unterschiede zwischen Rentnern und Rentnerinnen beim mittleren Renteneintrittsalter registriert werden. So wurde nur minimale Schwankungen innerhalb der letzten sechs Jahre festgestellt.

Im direkten Vergleich zum Jahr 2010 ist eine Zunahme um zehn Monaten und gegenüber dem Jahr 2005 ein Zuwachs von mehr als Jahr registriert worden. Im Jahr 2000 lag der Unterschied noch bei zwei Jahren.

Mit einer frühzeitigen und ausreichenden privaten Altersvorsorge ist ein früher Renteneintritt ohne Abschläge problemlos möglich.

Frühzeitiger Ruhestand mit Rentenabschlägen

Gemäß der Rentenart der gesetzlichen Altersrente kann ein Rentner noch vor der gesetzlich festgelegten Altersgrenze für eine reguläre Altersrente in die Rente starten. Einen Rentenabschlag, d.h. eine Minderung der Rente bis an das Lebensende, muss der Rentner aber bereit sein zu tragen.

Ein Rentner mit der Rentenart  Altersrente für langjährig Versicherte, der schon eher in den Ruhestand gehen möchte, aber die Voraussetzungen für eine abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte nicht erfüllt, erhält einen Rentenabschlag. Mit einer frühzeitigen Altersvorsorge wird das möglich.

Die Höhe der Rentenabschläge errechnet sich aus der Anzahl der Abschlagmonate. Die sogenannten Abschlagsmonate sind die Zeit, die man vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze in den Ruhestand geht.

Bei der Berechnung Rentenhöhe werden dann pro Monat 0,3 Prozent von dem eigentlichen Rentenanspruch, den man bis Renteneintritts ohne Abschläge hätte, angezogen.

Bei der Altersrente für langjährig Versicherte ist so ein Rentenabschlag von bis zu 14,4 Prozent möglich. Das entspricht einem früheren Renteneintritt von 48 Monaten vor der gesetzlich festgelegten Regelaltersgrenze.

Dabei gilt zu bedenken, dass sich der Rentenabschlag auf die volle Rentenzeit des Rentners bezieht. Ab Beginn der Rente bis zum Ende des schönen Rentnerlebens. Die Auswirkungen von Rentenabschlägen spielen bei einer ausreichenden Altersvorsorge keine oder kaum eine Rolle.

2019 im Mittel 26 Monate Rentenabschlag

Es wurde bei den 803.567 Neurentnern im vergangenen Jahr statistisch festgehalten, ob diese Altersrentner vor dem gesetzlich vorgeschriebenen Renteneintrittsalter in den Ruhestand gegangen sind und auch einen Abschlag bei der Rente hingenommen haben. Von den neuen Rentnern haben 184.033 Menschen die Möglichkeit genutzt und sind mit Abschlägen in Rente gegangen.

In Deutschland haben im vergangenen Jahr die neuen Rentner im Durchschnitt 26,4 Monate Abschlag bei der Rente hingenommen. Seit 2013 ist das der höchste Wert. In den Jahren 2005 bis 2012 wurden durchschnittlich zwischen 27,0 und 39,4 Monate Rentenabschlag getragen.

Nimmt man einen Rentenabschlag von 7,9 Prozent im Jahr an, dann entspricht das 26,4 Monate. Werden diese mit dem Faktor 0,3 multipliziert, ergibt das laut DRV einer Kürzung der Bruttorente von rund 96 Euro im Monat. Das gilt dann aber auch bis zum Ende Lebens des Rentners. Eine frühzeitige Altersvorsorge macht solche Wünsche und Überlegungen möglich.

Tipp: Mit dem Flexirentengesetz ist es seit Sommer 2017 für gesetzlich Rentenversicherte ab dem 50. Lebensjahr möglich, Sonderzahlungen an die gesetzliche Rentenversicherung zu machen. Auf diese Weise ist es möglich, mögliche Rentenabschläge zu minimieren oder gar ganz zu vermeiden.

Die gesetzliche Altersrente in Deutschland ist auch ohne die Rentenabschläge wesentlich geringer als das bisher gewohnte Einkommen.

Daher ist es für jeden Einzelnen wichtig, bereits in den beruflichen Anfangsjahren die Altersvorsorge in Angriff zu nehmen. Auf diese Weise werden später finanzielle Engpässe im Alter vermieden.

Die Informationen zu den persönlichen Einkommenslücken im Rentenalter ohne zusätzliche Altersvorsorge berechnen die unabhängigen Versicherungsmakler Leipzig von Finanzkompass Leipzig in einem persönlichen Gespräch mit Ihnen.

Auf Basis der gelieferten Daten der Interessenten werden so die individuell passenden Varianten der Altersvorsorge, auch mit staatlicher Förderung, ermittelt.

Eine aktuelle Befragung eines Versicherungsunternehmen belegt, welchen Sparformen für den Lebensabend die Berufstätigen wirklich vertrauen.

Altersvorsorge - Wie sich die Riester-Rente im Alter auswirkt

Der angenommene Musterrentner bekommt in der Bundesrepublik derzeit eine gesetzliche Altersrente, die weniger als die Hälfte des bisher gewohnten Einkommens beträgt.

Wenn Bürger in Deutschland in staatlich geförderte Altersvorsorge des Riester-Rentenvertrages einzahlen, kann jeder sein Rentenniveau verbessern.

Das geht aus einer Musterrechnung des Bundesministeriums für Arbeit hervor. Die Ergebnisse der Datenaufbereitung wurde im aktuellen Bericht zur Rentenversicherung 2020 veröffentlicht.

Laut dem aktuellen Bericht Rentenversicherung 2020 des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) lag das Nettorentenniveau eines Standardrentners im Jahr 2020 bei 48,2 Prozent des bisherigen Einkommens (netto). Diese Rente ist völlig unzureichend, um den aktuellen Lebensstandard weiter führen zu können. Das wird nur mit einer frühzeitigen zusätzlichen Altersvorsorge möglich.

Der Standardrentner ist ein angenommener Rentner, der bis zum Renteneintritt in die Rente 45 Jahre ein Durchschnittsgehalt aller gesetzlich Rentenversicherten hatte und Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) gezahlt hat.

Die Berechnungen im Bericht der Rentenversicherung geben auch an, dass bis 2034 das Nettorentenniveau, wird vielfach auch als Sicherungsniveau vor Steuern bezeichnet, weiter auf rund 46,0 Prozent fallen wird.

Den Berechnungen des Berichtes zufolge, kann aber mit einer staatlich geförderten Altersvorsorge in Form einer Riester-Rente, das Versorgungsniveau im Alter deutlich erhöht werden.

Durch eine Riester-Rente die Alterseinkünfte erhöhen

Die Deutsche Rentenversicherung zur Rentenentwicklung bis zum Jahr 2034 laut BMAS dazu: „Das gesamte Versorgungsniveau aus Sicherungsniveau vor Steuern einschließlich einer Riester-Rente kann über den gesamten Vorausberechnungs-Zeitraum der Rentenzugänge zwischen gut 53 und gut 55 Prozent gehalten werden.“

Grundlage für die Musterrechnung ist ein Rentner, der jedes Jahr bis zum Renteneintritt einen Beitrag inklusive der staatlichen Zulagen in Höhe von insgesamt vier Prozent seines Bruttoeinkommens vom Vorjahr in einen Riester-Vertrag einzahlt. Auf diese Weise mit einer privaten Altersvorsorge für den Ruhestand vorgesorgt.

So ist die maximale Förderung der Zulagen für den Riester-Sparer gesichert. Jedes Jahr gibt es eine Förderung in Form einer Grundzulage von maximal 175 Euro. Der Sparer des Riestervertrages bekommt für jedes Kind, für das auch Kindergeld gezahlt wird, eine Kinderzulage von bis zu 185 Euro pro Jahr. Sind die Kinder 2008 zur Welt gekommen, sogar bis zu 300 Euro als Beitrag gutgeschrieben.

In der Bundesrepublik Deutschland hat jeder Anspruch auf eine staatliche Förderung zur Altersvorsorge in Form eines Riester-Sparvertrages oder auch Riester-Rente, der unmittelbar förderberechtigt ist, wie gesetzlich rentenversicherungs-pflichtige Selbstständige und Arbeitnehmer und Beamte, sowie deren Ehepartner. Der mindeste Eigenbetrag je Sparer Riester-Vertrag beträgt 60 Euro pro Jahr.

Sehr viele Menschen in der Bundesrepublik nutzen schon eine private Rentenversicherung, wie die Riester-Rente zur Altersvorsorge.

Altersvorsorge – Standardrentner und Modellrechnungen

Die Beispielrechnungen des BMAS belegen, dass ein Standardrentner, der im Jahr 2020 in Altersrente ging, einen Anspruch auf eine gesetzliche Altersrente in Höhe 1.539 Euro netto hatte. Dieser Wert ergibt sich aus den 48,2 Prozent seines Nettoeinkommens vor Steuern.

Wenn man davon ausgeht, dass dieser Rentner einen Vertrag Riester-Rente eingezahlt hat, so steht ihm eine Riester-Rente in Höhe von monatlich 111 Euro zu. Die Altersrente würde sich so auf 1.650 Euro erhöhen. Das Versorgungsniveau steigt auf 51,7 Prozent (vor Steuern).

Geht dieser Rente im Jahr 2030 in die gesetzliche Altersrente, würde er über eine Altersrente in Höhe von 1.878 Euro verfügen.

Das Rentenniveau vor Steuern liegt dann bei 47,6 Prozent. Die Riester-Rente würde 252 Euro betrage. Dem Standardrentner würde in dieser Beispielrechnung eine monatliche Rente von 2.130 Euro ausgezahlt werden. Das Versorgungsniveau vor Steuer hätte einen Wert von 54,0 Prozent.

Bei dieser Bespielrechnung ist aber unbedingt die Inflationsrate zu berücksichtigen. Die Kaufkraft der für diesen Zeitpunkt errechnete Rente wird wesentlich geringer sein als heute.

Jeder muss für den eigenen Ruhestand mit einer persönlichen Altersvorsorge selbst vorsorgen. Und das so früh wie möglich. Im internationalen Vergleich ist die Vorsorge im Alter in Deutschland nur Mittelmaß.

Um einen finanziell abgesicherten Ruhestand genießen zu können, muss mit einer ausreichenden Altersvorsorge vorgesorgt werden. Nur so kann auch der gewohnte Lebensstil beibehalten werden. Einkommenslücken müssen frühzeitig erkannt und geschlossen werden.

Wer Wert auf einen gesicherten Ruhestand legt, muss für den Lebensabend vorsorgen. Die Einkünfte im Alter sind langfristig zu planen und Einkommenslücken sind rechtzeitig zu erkennen und mit einer ausreichenden Altersvorsorge zu schließen.

Das BMAS hat dazu wichtige Informationen zur zusätzliche Altersvorsorge auf der Website veröffentlicht „um auch im Alter den gewohnten Lebensstandard aufrechterhalten zu können“.

Die unabhängigen Versicherungsmakler Leipzig von Finanzkompass Leipzig beraten Bürger mit einer eingehenden Finanzanalyse über mögliche Einkommenslücken und informieren zu allen Varianten einer langfristigen privaten Altersvorsorge.

Das Renteneintrittsalter wurde in den vergangenen Jahren häufig diskutiert, mehrfach geändert und angepasst. Das ist den aktuellen Informationen der Deutschen Rentenversicherung zu entnehmen.

Die Themen Frühverrentung und die Höhe der Abschläge, die Rentenanwärter bereit sind in Kauf zu nehmen, wenn sie früher in Rente gehen wollen, sind weitere wichtige Themen für Rentenanwärter.

Jeder Bürger in Deutschland kann mit einer private Altersvorsorge selbst die Rentenabschläge minimieren.

Altersvorsorge und Lebensversicherung

Eine Umfrage hat offengelegt, welche Varianten für die Altersvorsorge die Bürger in Deutschland bevorzugen.

Auf den ersten Platz gelangte die eigene Wohnimmobilie. Auf den zweiten Platz die Lebensversicherung als eine sehr attraktive Altersvorsorge. Die Befragung wurde unter 3.600 Arbeitnehmern durchgeführt. Durch die Analyse sollte ermittelt werden, welche Formen der Geldanlage für die Altersvorsorge die Bürger wirklich vertrauen.

Bei der Umfrage standen zehn klassische Varianten der Altersvorsorge zur Auswahl.

Ein wichtiges Ergebnis war, dass 51 Prozent der Befragten bei der Altersvorsorge auf eine eigene Immobilie, wie das eigene Wohnhaus bzw. eine Eigentumswohnung, vertrauen. Auf den zweiten Platz gelangte die private Lebens- und Rentenversicherung.

Wenig Vertrauen in die gesetzliche Rente

Nur 22 Prozent der Befragten, das ist fast jeder fünfte Arbeitnehmer, vertraut in die gesetzliche Altersrente in Deutschland. Die Betriebsrente als eine weitere Form der Altersvorsorge ist für 20 Prozent der Teilnehmer der Befragung interessant.

Die fünf hinteren Ränge der Umfrage kamen auf 19 Prozent und vier Prozent. Dazu zählen Wertpapieren wie Aktien und Fonds, die Rücklage von Bargeld, Spareinlagen und Sparkonten, Wertgegenstände wie Gold und Schmuck und als Letztgenannte um berufsständische Versorgungswerke.

Sinkendes Rentenniveau in Deutschland

Das Vertrauen in die gesetzliche Altersrente sinkt weiter. Bedingt auch durch das immer weiter fallende Rentenniveau. Für die Menschen wird das Thema private Altersvorsorge immer wichtiger. Die eigene Immobilie oder eine private Lebensversicherung gewinnen so auch an Bedeutung.

Einem Arbeitnehmer, der die reguläre Regelaltersrente erreicht hat sowie 45 Jahre ein mittleres  Einkommen aller gesetzlich Rentenversicherten hatte, dem steht weniger als 50 Prozent seinen Arbeitseinkommen als gesetzliche Altersrente zu.

Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) gab an, dass nach 2025 das Niveau der Renten von 48 Prozent auf dann 44 Prozent bis zum Jahr 2035 gesenkt wird. Verantwortlich ist die Generation Babyboomer. Das bedeutet, dass sehr viele Menschen bis dahin das Renteneintrittsalter erreichen und eine gesetzliche Rente beanspruchen werden.

Jedem Bürger in Deutschland wird empfohlen, mit einer privaten Altersvorsorge für den finanziell gesicherten wohlverdienten Ruhestand vorzusorgen.

Vorsorgevarianten sinnvolle Kombinationen

Bei der Altersvorsorge sind die persönlichen finanziellen Rücklagen auch wichtig, um den Lebensabend finanziell gesichert und den gewohnten Lebensstandard beibehalten zu können.
Die Kombination von unterschiedlichen Möglichkeiten der Altersvorsorge ist auch von Vorteil. Mit der gesetzlichen Altersrente ist eine Beibehaltung des gewohnten Lebensstandes auf keinen Fall möglich. Die Rente allein reicht dazu in Deutschland nicht aus.

Die Versicherer raten den Rentenanwärtern entsprechend den eigenen Zielen in Bezug auf die Altersvorsorge zu unterschiedlichen Anlage- und Absicherungsformen. Das schließt auch Lösungen der Altersvorsorge mit ein, um z.B. eine Immobilie zu finanzieren.

Wer selbst keine oder nur geringe Möglichkeiten für eine Altersvorsorge für sich sieht, sollte sich auf jeden Fall von den unabhängigen Versicherungsmaklern Leipzig von Finanzkompass Leipzig beraten lassen. In Deutschland sind vielfältige Varianten der Altersvorsorge mit staatlicher Förderung möglich.

Die Statistik vom Bundesministerium der Finanzen zeigt auf, welchen Einkommensklassen die häufigsten staatlich geförderte Verträge zur Altersvorsorge in Form eines Vertrages Riester-Rente besitzen.

Frühester Rentenbeginn

Es müssen einige Vorgaben erfüllt sein, um die gesetzliche Altersrente in Anspruch nehmen zu können. In Abhängigkeit der Rentenart muss das gesetzlich festgelegte Renteneintrittsalter erreicht sein.
Seit dem Jahr 2012 wird jährlich das frühestmögliche Eintrittsalter bis zum Jahr 2031 angehoben.

Im Jahr 2031 wird ein Arbeitnehmer mit frühestens mit 67 Jahr in die Altersrente gehen. In der Bundesrepublik gibt es mehrere Rentenarten der gesetzlichen Altersrente.

Das sind die reguläre Altersrente (Regelaltersrente), die Altersrente für langjährig Versicherte sowie die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte (Rente ab 63).

Mit Erreichen des Renteneintrittsalters (Altersgrenze) der jeweiligen Rentenart kann auch die  Rente erstmalig in Anspruch nehmen. Für die festgelegten Rentenarten wird das Eintrittsalter in die Rente seit 2012 bis 2031 jedes Jahr angehoben.

Das ist wichtig für Rentner bzw. Anwärter, die zum ersten Mal eine abschlagsfreie Rente beziehen möchten. Aber auch, wenn die Betroffenen früher in Rente gehen möchten und auch Abschläge bei der Rente in Kauf nehmen würden.

Ein Bürger in Deutschland, der im Jahr 2021 63 Jahre alt wird und eher die gesetzliche Altersrente mit Abschlägen antreten möchte, das ist frühestens mit 63 Jahren möglich, muss höhere Einbußen, sprich Rentenabschläge hinnehmen, als ein Altersrentner, der vor dem Jahr 2021 63 Jahre alt geworden ist. Das kann mit einer privaten Altersvorsorge ausgeglichen werden.

Gesetzliche Altersrente und Altersvorsorge

Die reguläre Altersrente erhält jeder Bürger in Deutschland, der in der gesetzlichen Rentenversicherung eine Mindest-Versicherungszeit von fünf Jahren, wird auch als allgemeine Wartezeit bezeichnet, erfüllt und die gültigen Altersgrenze erreicht hat.

Die Grenzen für die Altersrenten werden seit dem Jahr 2012 für alle, die ab 1947 zur Welt gekommen sind, schrittweise von 65 auf 67 Jahre erhöht.

Jeder Arbeitnehmer kann in Deutschland eine private Altersvorsorge zur Sicherung des eigenen Lebensabends zusätzlich abschließen.

Die in den Jahren 1947 bis 1958 geborenen Menschen müssen aktuell einen Monat älter sein, um in die Altersrente gehen zu können, als diejenigen, die ein Jahr zuvor geboren wurden.

Bei den in den Jahren1959 bis 1964 zur Welt gekommenen Bürgern sind es jeweils zwei Monate mehr. Während Bürger, die 1946 geboren wurden, noch mit 65 Jahren eine reguläre Altersrente bekamen, mussten 1947 Geborene bereits 65 Jahre und einen Monat alt und 1948 Geborene 65 Jahre und zwei Monate alt sein.

Der Jahrgang 1955 konnte frühestens mit 65 Jahren und neun Monaten in die Regelaltersrente gehen. Ein im Jahr 1956 zur Welt gekommener Bürger muss dafür schon mindestens 65 Jahre und zehn Monate alt sein.
Ab dem Jahr 2031 kann von allen Jahrgänge nach 1964 die Regelaltersrente frühestens mit 67 Jahren in Anspruch genommen werden.

Abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte

Rentenversicherte der Jahrgänge 1951 oder 1952, hatten die Möglichkeit, wenn die 45-jährige Wartezeit erreicht war, schon im Alter von 63 Jahren eine abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte in Anspruch zu nehmen.

Ab dem Jahr 2016 wird für alle späteren Jahrgänge das Eintrittsalter Rente für die abschlagsfreie Art der Rente von 63 auf das 65 Jahre erhöht. Die Jahrgänge 1953 bis 1957 müssen einen Monat älter sein, um die gesetzliche Altersrente in Anspruch nehmen zu können, als die Menschen, die ein Jahr zuvor zur Welt kamen. Bei den Jahrgängen 1958 bis 1964 sind es dann schon zwei Monate jeweils.

Der Jahrgang 1957 kann bereits mit 63 Jahren und zehn Monaten die Altersrente in Anspruch nehmen. Aber für alle Bürger die 1958 zur Welt kamen, ist der frühestmögliche Eintritt in die Rente erst mit 64 Jahren möglich.

Die Erhöhung der Altersgrenzen hat zum Teil auch Auswirkungen auf die Altersgrenze der abschlagsfreien Altersrente für besonders langjährig Versicherte: Ein Rentenanwärter, der am 31. Dezember 1957 zur Welt kam, hat die Möglichkeit zum 1. November 2021 in Rente zu gehen, d.h. im Alter von 63 Jahren und zehn Monaten.

Ein Rentenanwärter, der am 1. Januar 1958 zur Welt kam, also nur einen Tag später, kann dagegen erst am 1. Januar 2022 mit 64 Jahren in Altersrente gehen. Er muss zwei Monate weiterarbeiten.

Der Jahrgang 1964 kann somit die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte erst mit 65 Jahren erhalten.

Durch die Altersanhebung ändern sich die Abschläge

Ein vorzeitiger Start in die Rente ist bei einigen Rentenarten möglich. Dazu muss man aber bereit sein, Rentenabschläge in Kauf zu nehmen. Bei der Altersrente für langjährig Versicherte ist der Eintritt in die Rente schon mit frühestens 63 Lebensjahren möglich.

Bedingung ist eine 35-jährige Wartezeit. Die Rentenabschläge sind abhängig vom Geburtstag, dem tatsächlichen Datum Renteneintritt sowie der Altersgrenze, ab dem eine abschlagsfreie Altersrente möglich ist.
Wer bereits vor dem Renteneintrittsalter der abschlagsfreien Altersrente für langjährig Versicherte in Rente geht, muss einen Rentenabschlag von 0,3 Prozent akzeptieren. Das gilt aber dann auch bis zum Ende des Lebens.

Für die im Jahr 1949 geborene Bürger, welche mit 63 Jahren die vorzeitige Altersrente mit Rentenabschlägen in Anspruch nehmen wollen, muss ein Rentenabschlag von 7,2 Prozent akzeptieren.

Aktuell lag die Altersgrenze für eine abschlagsfreie Rente noch bei 65 Jahren. Bei einem Renteneintritt mit 63 Jahren wurden somit 24 Abschlagsmonate zu je 0,3 Prozent berechnet.

Mit einer privaten Altersvorsorge wirken sich die Rentenabschlagsmonate nicht ganz so dramatisch aus, da der Ruhestand finanziell abgesichert ist.

Für Bürger, die 1958 geboren wurden, liegt die Altersgrenze für eine abschlagsfreie Rente bei 66 Jahren. Wer 1958 geboren wurde und im Jahr 2021 zum 63. Geburtstag in Altersrente geht, hätte noch insgesamt drei Jahre oder auch 36 Monate bis zur abschlagsfreien Altersgrenze zu arbeiten. Um eher in Rente gehen zu können, muss der Anwärter 36 mal 0,3 Prozent, also 10,8 Prozent Rentenabschläge über die gesamte Rentenzeit, d.h. bis zum Lebensende hinnehmen.

Beim Jahrgang 1957 liegt die Altersgrenze dagegen bei 65 Jahren und elf Monaten. Wer also im mit 63 Jahren in Altersrente ging, musste 35 Monate Abschlag in Höhe von 10,5 Prozent hinnehmen.

Wichtiges rund um die Rente

Die höchsten Rentenabschläge für langjährig Versicherte, fallen beim Jahrgang 1964 an. Die Altersgrenze für die abschlagsfreie Altersrente ist 67. Wer frühestmöglich, d.h. mit 63 Jahren in Altersrente geht, muss 48 Monate und damit eine Abschlagshöhe von 14,4 Prozent (48 mal 0,3 Prozent) bedenken.

Detaillierte Informationen zu den verschiedenen Altersgrenzen je Geburtsjahr und Rentenart liefert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in einer herunterladbaren Zusammenstellung im PDF-Format.

Die Website der Deutschen Rentenversicherung (DRV) liefert einen Rentenbeginn- und -höhenrechner, der von den Usern frei genutzt werden kann.

Jeder Bürger kann hier für sich prüfen, in welchem Alter welche Art der Altersrente frühestens mit oder ohne Abschläge in Anspruch genommen werden kann.

Die Berechnungen laufen unter der Voraussetzung, dass die notwendigen Wartezeiten eingehalten werden. Weitere spezifische Informationen zum Thema Altersrente und Altersvorsorge vermittelt die kostenlos Broschüre „Die richtige Altersrente für Sie“ der DRV.

Die gesetzliche Altersrente, mit oder ohne Rentenabschläge, genügt bei weitem nicht, um den bisherigen Lebensstand weiterführen zu können. Die DRV gibt auch die Empfehlung, dass sich jeder frühzeitig mit dem Thema Altersvorsorge beschäftigt.

Die unabhängigen Versicherungsmakler von Finanzkompass Leipzig beraten und imformieren Interessenten zum Thema Altersvorsorge und berechnen mittels Finanzanalysen den Finanzstatus und empfehlen die passenden Strategien zur Altersvorsorge.

Es ist hinlänglich bekannt, dass das Niveau der Rente, also die Rentenhöhe gegenüber dem gewohnten Arbeitseinkommen wesentlich geringer ist.

Das Niveau der Renten gilt mit 48 Prozent nur für den Standardrentner, der auch noch weitere Kriterien erfüllt. Kaum ein Normalrentner erreicht dieses oder ähnliches Ergebnis. Mit einer zusätzlichen Altersvorsorge werden Einkommenslücken geschlossen und der Lebensabend gesichert.

Nur wenige erfüllen die Kriterien eines Standardrentners

Für die eigen Altersvorsorge sollte das Niveau der Renten nicht so sehr im Fokus stehen. Die gesetzliche Rentenversicherung veröffentlicht jedes Jahr diese Informationen. Der Eckrentner, Musterrentner oder auch Standardrentner ist nicht der Rentner, der vorzeitig in Rente gehen will, sondern das ist der Musterrentner mit mindestens 45 Jahren eingezahlte Rentenbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung.

Die bekannten Auswertungen zu diesem Thema betätigen, dass nur wenige Rentner diesen hohen Anforderungen von mindestens 45 Beitragsjahren gerecht werden. Das wirkt sich aber auch negativ auf die Rentenhöhe aus.

Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) gibt jedes Jahr das Rentenniveau bekannt. Das Rentenniveau bezeichnet man auch Sicherungsniveau vor Steuern. Das Rentenniveau gibt das  Verhältnis zwischen der Nettohöhe der gesetzlichen Altersrente eines Musterrentners und dem durchschnittlichen Nettoverdienst eines gesetzlich rentenversicherten Arbeitsnehmers im aktuellen Jahr in Deutschland an. Das derzeitige Rentenniveau liegt 48,2 Prozent.

Die Deutsche Rentenversicherung gibt an, dass das Rentenniveau bis zum Jahr 2025 entsprechend den gesetzlichen Rahmenbedingungen bei mindestens 48,0 Prozent liegen wird. Und bis zum Jahr 2035 weiter 44 Prozent gesenkt wird.

Für die betroffenen Bürger heißt das konkret, schon frühzeitig in die eigene Altersvorsorge zu investieren. Zumal nur wenige Rentner das ausgewiesen Rentenniveau auch wirklich erreichen, da die fiktiven Kriterien zur Berechnung des Rentenniveaus kaum zu erreichen sind.

Das Rentenniveau basiert auf fiktiven Kriterien, …

Die Berechnungen zum Rentenniveau basieren auf fiktiven Angaben eines Musterrentners, auch Eck- oder Standardrentner genannt, der in seinem Berufsleben mindestens 45 Jahre lang in die gesetzliche Rentenversicherung Beiträge eingezahlt hat.

Bei der Beispielrechnung geht man auch davon aus, dass dieser Rentner in den 45 Berufsjahren immer über einen Durchschnittsverdienst alle gesetzlich rentenversicherten Arbeitnehmer in der Bundesrepublik verfügte.

Dazu hat die DRV veröffentlicht, dass im Jahr 2019 nicht einmal jeder dritte neue Altersrentner diese Mindestversicherungs-Zeit oder auch Wartezeit von 45 Jahren in der gesetzlichen Rentenversicherung aufweisen konnte.

Konkret waren es nur 31 Prozent der Neurentner, die erst nach 45 Arbeitsjahren eine Altersrente beantragten und auch erhielten. Bei allen anderen Rentnern lag die Wartezeit bei fünf bis unter 45 Jahren.

Es gibt mehrere Arten von gesetzlichen Altersrenten. Der Unterschied besteht unter anderem beim festgelegten Renteneintrittsalter und der entsprechenden Wartezeit in der gesetzlichen Rentenversicherung.

… die die meisten Bürger nicht erfüllen

Von allen fast 816.130 Bürgern, die im Jahr 2019 erstmalig eine Altersrente erhielten, bekamen knapp 356.900 Bürger die  reguläre Altersrente. Das ist die Regelaltersrente, die man erst ab dem vorgeschrieben Eintrittsalter Rente und nach einer Wartezeit von mindestens fünf Jahren in Anspruch nehmen kann. Mit 44 Prozent waren das die meisten neuen Rentner.

Eine Altersrente für langjährig Versicherte und die Altersrente für Schwerbehinderte, mit einer Wartezeit von 35 Jahren, bekamen nur circa 204.000 Bürger und damit rund 25 Prozent aller neuen Rentner.

Die Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute mit einer festgelegten  Wartezeit von 25 Jahren bekamen im Jahr 2019 erstmalig 47 Bürger (weniger als 0,01 Prozent der Neurentner).

Weitere rund 1.500 Neurentner und damit weniger als 0,2 Prozent der Neurentner erhielten 2019 erstmalig eine Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit oder eine Altersrente für Frauen, für die zum Teil eine Wartezeit von 15 Jahren nötig ist.

Die letzten beiden Arten der Altersrente werden wegen rechtlicher Voraussetzungen wie ein Geburtsdatum vor 1952 derzeit nur noch wenig beantragt. Insgesamt hatten 69 Prozent aller Rentner eine Wartezeit von unter 45 Jahren.

Eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte mit mindestens 45 Jahre Wartezeit und so die Kriterien eines Musterrentners erfüllten, hatten dagegen nur 31 Prozent beziehungsweise rund 253.000 Neurentner.

Die wenigsten Bürger arbeiten 45 Jahre bis zum Beginn der Rente

Bei den Rentnern, die im Jahr 2019 oder zuvor eine gesetzliche Altersrente bekamen, ist der Anteil von denen, die den Anforderungen eines Standardrentners gerecht werden, sogar noch wesentlich niedriger.

Ein Grund dafür ist, dass in den Jahren zuvor mehr Personen abschlagsfrei in Altersrente gehen konnten, bevor sie die damalige Regelaltersgrenze von 65 Jahre erreichten, auch wenn sie noch keine 45 Jahre Wartezeit nachweisen konnten.

Die Altersrente für Frauen, die bereits nach 15 Beitragsjahren und im Alter ab 60 Jahren möglich war, bekamen im Jahr 2019 3,4 Millionen Frauen.

Das war fast jeder fünfte Bestandsrentner. Von allen knapp 18,4 Millionen Bestandsrentnern in 2019 konnten nur etwa acht Prozent, das waren circa 1,4 Millionen Rentenbezieher, eine Wartezeit von 45 Jahren nachweisen.

21 Prozent oder jeder fünfte Rentner hatte bis zum Renteneinstieg eine Wartezeit von mindestens 35 Jahren, um die Bedingungen für eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte oder für Schwerbehinderte gerecht zu werden.

71 Prozent aller Rentner kamen auf eine Wartezeit von fünf bis unter 35 Jahren, als das erste Mal die gesetzliche Altersrente angewiesen wurde.

Die tatsächliche Durchschnittsrente ist niedriger

Zu den 45 Jahren Beitragszeit wird zur Berechnung des Rentenniveaus des Standardrentners auch ein durchschnittliches Einkommen alle gesetzlich rentenversicherten Arbeitnehmer in Deutschland angenommen.

Der Standardrentner hätte z.B. im Jahr 2019 ein Jahreseinkommen von 38.901 Euro, 2010 31.144 Euro, 2000 27.741 Euro, 1990 21.447 Euro und 1980 15.075 Euro nachweisen müssen.

Im normalen Berufsleben gelingt das aber nicht immer, d.h. nur wenige Arbeitnehmer, speziell Berufseinsteiger und Berufsumsteiger verfügen nicht immer über einen Verdienst in Höhe des angenommenen Durchschnittseinkommens in Deutschland.

Bei den meisten Bundesbürgern ist die Altersrente erheblich niedriger als beim Standardrentner. Das bestätigen die statistischen Auswertungen zur durchschnittlichen Höhe der Renten in Deutschland.

Die folgenden Angaben zu Renten sind Nettorenten, also nach Abzug der vom Rentner zuzahlenden Beiträge für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung, aber ohne Berücksichtigung möglicher Einkommensteuerabzüge.

Die Nettoaltersrente vor Steuern eines Altersrentners lag im Jahr 2019 bei 1.327 Euro in West- und 1.280 Euro in Ostdeutschland. Das entspricht einem Rentenniveau von rund 48 Prozent.

Etwa 6,6 Millionen Rentner in den alten Bundesländern verfügten im Durchschnitt nur über eine gesetzliche Altersrente von 918 Euro und die über 154.000 Neurentner in den neuen Bundesländern von 1.065 Euro netto vor Steuern.

Im bundesweiten Mittel sind es 946 Euro. Die Regelaltersrente, die mit 44 Prozent am häufigsten bezogene Altersrentenart bei Neurentnern, lag im bundesweiten Schnitt sogar bei nur knapp 629 Euro netto vor Steuern.

Individuelle Rentenhöhe

Diese Daten belegen, dass die gesetzliche Altersrente nicht ausreicht, um den gewohnten Lebensstil beizubehalten. Das Veröffentlichungen zum Rentenniveau und der Rentenhöhe eines Standardrentners in Deutschland ist für den betroffenen Bürger kaum von Interesse, wenn es um Planung der eigene Altersvorsorge geht.

Aus den veröffentlichten Statistiken sind keine Rückschlüsse auf die tatsächliche eigene Rente möglich.

Die Angaben zum Standardrentner sind fiktiv gewählt und entsprechend nicht den tatsächlichen Erwerbsbiografien der Bürger in Deutschland, die wirklich entscheidend für die Berechnung der Rentenhöhe des Einzelnen sind.

Jeder Bürger in Deutschland, der sich über die voraussichtliche Rentenhöhe der eigenen gesetzlichen Altersrente kundig machen möchte, kann dazu bei einer der deutschlandweiten Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung anfragen.

Für Interessenten der privaten Altersvorsorge stehen die unabhängigen Versicherungsmaklern Leipzig von Finanzkompass Leipzig jederzeit zur Verfügung.

Die Versicherungsmakler Leipzig klären, mit welchem Alterseinkommen, dazu gehören die gesetzliche Rente und sonstigen Einkünften beispielsweise aus Kapitalanlagen und Vermietungen, der Betroffene insgesamt rechnen kann.

Unter Beachtung der jährlichen Inflation wird ermittelt, ob das voraussichtlich verfügbare Einkommen im Alter ausreichen wird, um den bisherigen Lebensstandard im Alter beizubehalten.

Für den Fall, dass die Versicherungsmakler Leipzig Einkommenslücken ermitteln, dann erhalten die Interessenten Empfehlungen, wie diese einer individuell passenden Altersvorsorge vermieden werden können.

Die Deutsche Rentenversicherung hat eine Broschüre veröffentlicht, in der die Berechnung der gesetzlichen Altersrente erläutert wird. Es wird aber auch verständlich informiert, warum nicht nur die letzten fünf Jahre des Berufslebens wichtig für die Höhe der eigenen Rente sind.

Klarheit über die gesetzliche Rentenhöhe

Allgemein wissen die deutschen Bürger nicht, wie die eigenen gesetzlichen Rentenansprüche für die Altersrente berechnet werden. Die angewandten Formeln und die vielen mit einfließenden Faktoren sind für den Laien schwierig und oft nicht vollständig nachvollziehbar.

Die Deutschen Rentenversicherung hat dazu aktuell zwei aktuelle Ratgeber veröffentlicht. Einmal wird die Spezifik Ostdeutschlands erläutert und in der anderen Broschüre die Besonderheit in Westdeutschland.

Einen wichtigen Teil nehmen dabei auch die Empfehlungen zur persönliche Altersvorsorge und zur finanziellen Absicherung des eigenen wohlverdienten Lebensabends ein.

In Deutschland hat jeder Bürger Anspruch auf eine gesetzliche Altersrente, wer gemäß der Altersrentenart eine Mindest-Versicherungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung, die sogenannte Wartezeit von mindestens fünf bis 45 Jahren nachweisen kann und das  Renteneintrittsalter erreicht hat.

Die allgemeine Höhe der Rente ist von den verschiedensten Faktoren abhängig. Auf der Website der Deutschen Rentenversicherung (DRV) wird umfassend dazu informiert.

Für die Höhe der Rente ist ein entscheidendes Kriterium die eigene Versicherungszeit und die eingezahlten Beiträge im direkten Vergleich zum Durchschnitt aller gesetzlich Rentenversicherten, d.h. was diese Bürger in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben.

Wichtig ist auch die gesetzliche Altersrentenart, die der betroffene Bürger für sich gewählt hat sowie das aktuelle Alter des Bürgers, ab dem dieser in den Ruhestand gehen will.

Altersvorsorge - Die Rentenformel und die eigenen Entgeltpunkte

Die komplexen Berechnungsformeln der Renten sowie die darin genutzten Bezeichnungen werden in den Informationsheften „Rente: So wird sie berechnet – alte Bundesländer“ und „Rente: So wird sie berechnet – neue Bundesländer“ der DRV umfassend erklärt. Die Informationshefte wurden auf den neuesten Stand gebracht und stehen jedem Bürger zum kostenfreien Download zur Verfügung.

Die Formel zur Berechnung der Renten lautet: Höhe der Altersrente = Entgeltpunkte x Zugangsfaktor x aktueller Rentenwert x Rentenartfaktor.

Die Höhe der Rente berechnet sich aus der Einkommenshöhe, für die Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt wurden im direkten Vergleich zum Jahreseinkommen aller gesetzlich Rentenversicherten Arbeitnehmer in Deutschland.

Wenn das Jahreseinkommen des Bürgers dem durchschnittlichen Einkommen aller gesetzlich Rentenversicherten entspricht, dann erhält der Betroffene für das entsprechende Jahr 1,0 Entgeltpunkte.

Ist das Jahreseinkommen höher oder auch niedriger, dann erhält der Bürger entsprechend mehr und weniger Entgeltpunkte.
Es existieren auch einige rentenrechtlich relevante Zeiten, bei denen der Bürger kein Arbeitseinkommen hatte, aber die trotzdem die Höhe der Altersrente beeinflussen, wie die Kindererziehungszeiten, kann es Entgeltpunkte geben.

Für die Ermittlung der Rentenhöhe werden alle erreichten Entgeltpunkte bis zum Renteneinstieg zusammengerechnet.

Altersvorsorge - Vom Zugangsfaktor bis zum aktuellen Rentenwert

Der Zugangsfaktor ist abhängig davon, ob man das gesetzlich vorgegebene Renteneintrittsalter für die entsprechende Rentenart eingehalten hat.

Wer zum Renteneintrittsalter in Rente geht, erhält den Zugangsfaktor 1,0. Geht man später in Rente, obwohl schon das entsprechende Renteneintrittsalter erreicht ist, werden Zuschläge gewährt. Der Zugangsfaktor ist dann auch größer 1,0.

Bei der Altersrente für langjährig Versicherte kann der Bürger schon mit 63 Jahren in Rente gehen. Dazu muss der Bürger eine Wartezeit von 35 Jahren nachweisen und Rentenabschläge hinnehmen.

Der Zugangsfaktor ist dann auch kleiner 1,0. Der aktuelle Rentenwert ist ein Faktor der Rentenformel und ergibt sich aus der Rentenhöhe pro Entgeltpunkt, den ein Berufstätiger, der immer das durchschnittliche Arbeitseinkommen aller gesetzlich Rentenversicherten gehabt hatte, bekommen würde.

Dieser Wert kann nicht vom gesetzlich rentenversicherten Bürger selbst beeinflusst werden. In Westdeutschland liegt der Wert pro erreichten Entgeltpunkt bei 33,05 Euro und in Ostdeutschland bei 31,89 Euro.

Der zur Berechnung der Rentenhöhe wichtige Faktor Rentenart hat bei allen gesetzlichen Altersrentenarten die Höhe von 1,0.
Eine frühzeitige private Altersvorsorge sichert langfristig den wohlverdienten Ruhestand.

Altersvorsorge - Hilfe bei der Ermittlung der Alterseinkünfte

Detaillierte Informationen zur voraussichtlichen Rentenhöhe werden mit der Renteninformation von der DRV an die Bürger gesendet.  Die Renteninformation bekommt jeder Bürger ab 27 Jahre. Der Bürger muss fünf oder mehr Jahre rentenrechtliche Beitragszeiten nachweisen können.

Die Renteninformation beinhaltet auch die Summe der erzielten Entgeltpunkte und nachgewiesenen Versicherungszeiten sowie die Höhe der gesetzliche Regelaltersrente, die der Bürger im Rentenalter zu erwartet hat, wird mitgeteilt.

Die DRV geht bei der Prognose davon aus, dass sich das Arbeitseinkommen in den restlichen fünf Jahren bis zur Regelaltersrente nicht mehr ändern wird.

Jeder Bürger kann die Höhe der eigenen gesetzlichen Altersrente auch bei bundesweiten Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung erfragen.

Für Bürger ist es wichtig zu wissen, dass die Altersrente in Deutschland nicht ausreicht, um den Lebensabend davon zu bestreiten. Wer sich detailliert zum persönlichen Einkommen im Ruhestand informieren möchte, sollte ein persönliches Beratungsgespräch mit den unabhängigen Versicherungsmaklern Leipzig von Finanzkompass Leipzig zu führen.

Mittels professioneller Softwareanwendungen können die Versicherungsmakler Leipzig die voraussichtliche gesetzliche Rentenhöhe sowie auch das Einkommen aus sonstigen Einkünften wie Vermietungen und Kapitalanlagen ermitteln.

Die Versicherungsmakler Leipzig berücksichtigen dabei auch die jährliche Inflation, um herauszufinden, ob das zu dem Zeitpunkt verfügbare Alterseinkommen ausreichen wird, um den gewohnten Lebensstandard auch im Rentenalter halten zu können oder ob noch eine zusätzliche Altersvorsorge angebracht ist.

Die steuerliche Absetzbarkeit der Prämien ist für Selbstständige wieder um zwei Prozent gestiegen. Das gilt auch für andere Gruppen von Personen, die im Rahmen einer privaten Altersvorsorge in einen staatlich geförderten Sparvertrag wie die Riester-Rente einzahlen.

 

 

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