Mietrechtsschutzversicherung - Schützt Mieter

Die Mietrechtsschutzversicherung schützt Wohnungsmieter bei Streitigkeiten mit dem Vermieter.

Es kann nicht erwartet werden, dass ein Wohnungsmieter bei Auszug auch das Parkett in der Wohnung abschleift. Auch wenn das im Mietvertrag unter Schönheitsreparaturen vereinbart wurde. Das ist eine Entscheidung des Amtsgerichts Nürnberg (Az.: 9 C 6568/18). Vom Richter des Amtsgerichtes Nürnberg wurde ausführlich angegeben, welche Schönheitsreparaturen der Wohnungsmieter auszuführen hat und welche nicht. Die Mietrechtsschutzversicherung sichert die Rechte des Mieters und schützt vor unnötigen Kosten. Dem Mieter wurde vom Vermieter der Wohnung beim Auszug nicht die volle Kaution erstattet.

Der Vermieter gab dazu an, dass der Mieter sich nicht an die Vereinbarungen Schönheitsreparaturen im Mietvertrag gehalten hat. Es wurden keine Malerarbeiten ausgeführt und das Parkett in der Wohnung wurde auch nicht abgeschliffen.

Der Wohnungsmieter vertrat den Standpunkt, dass die im Mietvertrag enthaltene Vereinbarung Schönheitsreparaturen nicht gültig sei. Das Abschleifen vom Parkett falle nicht unter Schönheitsreparaturen. Damit sei diese Klausel im Mietvertrag insgesamt unwirksam. Der Mieter hatte keine Arbeiten am Parkett und auch keine Malerarbeiten ausgeführt.

Wer als Mieter eine Mietrechtsschutzversicherung oder auch Rechtsschutzversicherung hat, entgeht dem Risiko, im Streitfall die Gerichts- und/oder Anwaltskosten selbst tragen zu müssen.

Die Mietrechtsschutzversicherung übernimmt diese Kosten bei Streitigkeiten für den Mieter, wenn der Rechtsschutzversicherer vorab eine Leistungszusage erteilt hat.

Eine derartige Rechtsschutzabsicherung gibt es auch für Freiberufler und Gewerbetreibende entweder als separate Police oder als optionalen Zusatzbaustein in der Firmenrechtsschutz-Versicherung.

Mietrechtsschutzversicherung - Schönheitsreparaturen in der Wohnung

Das Amtsgericht in Nürnberg gab den Ausführungen des Mieters recht. Der Vermieter muss nun die hinterlegte Kaution vollständig an den Mieter auszahlen. Das Gericht vertritt den Standpunkt, dass der Kläger durch die Klausel zur Schönheitsreparatur im Sinne von Paragraf 307 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) unangemessen benachteiligt worden ist.

Allgemein gilt, dass die Pflicht zur Instandhaltung in einem Mietvertrag sich nur auf Kleinreparaturen beziehungsweise Schönheitsreparaturen bezieht. Die Formulierung Schönheitsreparatur beinhaltet nur das Tapezieren, Streichen von Wänden und Fußböden sowie der Heizkörper und der Heizungsrohre in der Wohnung. Ebenso gehört der Farbanstrich der Außentüren von innen und die Innentüren sowie die Fenster der Wohnung dazu.

Das Abschleifen des Parketts kann nicht als Schönheitsreparatur eingeordnet werden. Diese Arbeiten werden in der Regel von Spezialisten ausgeführt, da zum einen über das spezielle Werkzeug und zum anderen über das handwerkliche Geschick, die nötigen Erfahrungen und Fachkenntnisse verfügen.

Ein Mieter kann durch einen Vertrag nicht zu derlei Arbeiten in der Wohnung verpflichtet werden. Die Mietrechtsschutzversicherung bietet die nötige Sicherheit bei Streitigkeiten mit dem Vermieter.

Mietrechtsschutzversicherung - Kostenschutz bei Mietstreitigkeiten

Es wurde weiter ausgeführt, dass die unzulässige Abwälzung der Instandsetzung des Parketts auf den Mieter zur Unwirksamkeit der gesamten Klausel führe. Damit ist der Wohnungsmieter auch nicht in der Pflicht, die Wohnung selbst zu streichen bzw. von Fachleuten streichen zu lassen.

Unsere Empfehlung: Ein Mieter mit einer Versicherung Mietrechtsschutz vermeidet bei einem Streit mit dem Vermieter das Risiko die Gerichtskosten sowie die Kosten der Rechtsanwälte übernehmen zu müssen.

Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten bei Streitigkeiten für den Mieter, wenn der Versicherer vorab eine Leistungszusage erteilt hat. Die Mietrechtsschutz-Versicherung als Rechtsschutzabsicherung kann als günstiger Bestandteil einer Privat-Rechtsschutz-Police mit abgeschlossen werden.

Die unabhängigen Versicherungsmakler Leipzig beraten Sie gern zu Ihrer Rechtsschutzversicherung und Mietrechtsschutzversicherung sowie deren weiteren spezifischen Varianten.
 

Das könnte Sie auch interessieren Trüffelanbau