E-Autos - Keine erhöhte Brandgefahr

Keine erhöhte Brandgefahr von E-Autos in Tiefgaragen.

Nachdem nun einige Zwischenfälle bekannt geworden sind, kann es dazu kommen, dass E-Autos aus Tiefgaragen verbannt werden. Experten haben sich dem Thema Brandgefahr von E-Autos angenommen. Diese Einschätzung informiert über das Risiko von E-Autos in Tiefgaragen und Maßnahmen zur Sicherheit. Viele Bürger haben die Bedenken, dass E-Autos besonders brandgefährlich seien. Laut den aktuellen Untersuchungen der Autoversicherer und der Feuerwehr gibt es dafür keine Anhaltspunkte.

Daher ist es völlig unbegründet, Elektroautos die Zufahrt in Tiefgaragen zu verweigern. Laut den Erkenntnissen der Experten der Autoversicherer sind E-Autos nicht häufiger als Fahrzeuge mit herkömmlichen Verbrennungsantrieben von Fahrzeugbränden betroffen. Daher ist laut der Experten ein Verbot von E-Autos in Tiefgaragen nicht notwendig.

Diese Aussage wird auch vom Fachausschuss Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz der deutschen Feuerwehren bestätigt. Dazu heißt es wörtlich „Das Sperren einer Garage für alternativ angetriebene Pkw ist aus brandschutztechnischer Sicht nicht angezeigt, wenn die Garage dem Baurecht entspricht“.

E-Autos können auch gelöscht werden

Die Einsatzkräften der Feuerwehren sind mittlerweile in der Lage, auch brennende E-Autos, also Fahrzeuge mit Elektroantrieb zu löschen.

Die aktuell bekannten Brandereignisse ließen nicht erkennen, dass das Risiko bei der Brandbekämpfung der E-Autos erheblich höher sei.

In Deutschland hatten bereits vereinzelte Kommunen E-Autos und Hybridfahrzeuge aus Tiefgaragen verbannt. Sollte es bundesweit zu einem Parkverbot von E- und Hybridfahrzeugen in Tiefgaragen kommen, wäre das ein massiver Rückschlag für den angestrebten Umstieg in die Elektromobilität.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) hat dazu auch informiert, dass es laut Statistiken keinerlei Hinweise gibt, dass E-Autos häufiger brennen als Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor. In jedem Fall schützt eine Haftpflichtversicherung Betroffene vor den finanziellen Folgen.

Es ist sogar möglich, dass reine Elektroautos ungefährlicher sind, denn diese Fahrzeuge haben wegen des fehlenden brennbaren Treibstoffs eine geringere Brandlast.

Wenige E-Brandschäden

Laut der Statistik des GDV wurden 2019 rund 17.000 Brandschäden an Autos, die über eine bestehende Voll- oder Teilkaskoversicherung abgesichert waren, reguliert.

Eine detaillierte Auswertung der Fahrzeugbrände nach Antriebsart gibt es noch nicht. Wird aber eine Gleichverteilung der Schäden angenommen (GDV), dann wären rund 154 E- und Hybridfahrzeuge betroffen gewesen.

Der Anteil der Elektroautos und Hybridfahrzeuge hatte 2019 noch einen Anteil von 0,91 Prozent am gesamten Fahrzeugbestand in Deutschland. Das belegt eine aktuelle Statistik des Kraftfahrtbundesamtes (KBA).

Demzufolge dürften Elektroautos noch in viel geringerem Umfang an Brandereignissen in Deutschland beteiligt gewesen sein, denn allein 2019 lag ihr Anteil an allen Fahrzeugen auf deutschen Straßen lediglich bei 0,12 Prozent. Auch im Jahr 2020 war der Bestand an E-Autos und Hybridfahrzeugen mit 0,3 Prozent verschwindend gering.

Die durchschnittliche Schadenshöhe eines Brandschadens, den die Versicherer über die Teil- und Vollkaskoversicherung ausgeglichen haben, stieg seit 2011 deutlich von 3.865 Euro auf 5.082 Euro. Laut den Experten werden eher ältere Fahrzeuge, die überwiegend mit Verbrennungsmotoren ausgestattet sind, Opfer eines Brandes.

E-Autos - Brandschutz der Garage entscheidend

Der GDV vertritt den Standpunkt, dass die Sicherheit in einer Tiefgarage in erster Linie von der Qualität des Brandschutzes abhängig ist und nicht davon, welche Fahrzeuge dort abgestellt worden sind. So kann nicht ausgeschlossen werden, dass bei den verschiedenen Antriebsarten sich ein defektes Fahrzeug auch selbst entzündet.

In geschlossenen Garagen, wie auch in Tiefgaragen, ist die Brandbekämpfung wegen der hohen Temperaturen und der freigesetzten Rauchgase prinzipiell sehr schwierig. Das ist unabhängig vom Antrieb des Fahrzeuges, also für Autos mit Verbrennungsmotor als auch für E-Autos.

Laut dem GDV bestehen jedoch einige Unterschiede bzgl. der Brandgefahren. Bei E-Autos ergeben sich die Gefahren durch die Infrastruktur, den Prozess des Ladens sowie durch defekte oder beschädigte Batterien. Bei Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor kommt es häufig durch ausgelaufene Betriebsflüssigkeiten, wie Benzin und Öl, die sich entzünden oder durch einen Kurzschluss zu einem Brand.

Eher ältere Fahrzeuge betroffen

Der GDV gibt auch an, dass sich Sprinkleranlegen und Entrauchungsanlagen in Tiefgaragen bewährt haben. Mittels einer Sprinkleranlage kann verhindert werden, dass sich ein Brand auf weitere Autos in der geschlossenen Garage ausbreitet. Zudem kann die Sicherheit durch gute Zufahrtmöglichkeiten für die Feuerwehren wesentlich verbessert werden.

Ladestationen für E-Autos sollten so aufgestellt werden, dass sie für die Feuerwehren schnell erreicht werden können. So im Einfahrtbereich oder in der Nähe der Ausfahrt.

Fahrzeuge mit einem Defekt, unabhängig von der Antriebsart, sollten generell nicht in einer Tiefgarage abgestellt, sondern in eine Kfz-Werkstatt oder Pkw-Werkstatt zur Beseitigung des Schadens gebracht werden.

 

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