Weihnachtsdekoration auf dem Balkon

Weihnachtsdekoration

Die Weihnachtszeit steht vor der Tür. Viele Bürger schmücken traditionell zu dieser Zeit gern Fenster und Balkone. In Deutschland beschränkte sich der Weihnachtsschmuck bisher auf Weihnachtssterne und einen Schwibbogen. Doch immer öfter sieht man sehr aufwendig geschmückte Balkone mit Weihnachtsdekoration. Dieser Trend aus den USA ist auch in Deutschland angekommen.

Das Anbot an Glitzer, Sternen und Kunstschnee ist riesig und kommt meist aus China. In Yiwu werden 65 Prozent der weltweiten Weihnachtsdekoration hergestellt.

In den eigenen vier Wänden kann sich jeder Mieter frei entfalten. Das gilt auch für den Innenraum des Balkons. Hier dürfen die Weihnachtsenthusiasten ihre Lichterketten aufhängen und Weihnachtsdekoration anbringen.

Doch es ist darauf zu achten, dass Nachbarn und Anwohner durch die Dekoration nicht gestört bzw. belästigt werden.

Für Mieter gibt es kaum Beschränkungen bzgl. der Gestaltung des Balkons, solange sich Anwohner und Nachbarn nicht gestört werden. Wer Freude an Weihnachtsdekoration auf seinem Balkon hat, sollte unbedingt darauf achten, dass diese nicht zu aufdringlich blinkt und unnötig laute Geräusche von sich gibt. Achten Sie darauf, dass die Nachtruhe der Nachbarn keineswegs gestört wird. Das kann sehr einfach und kostengünstig über eine Zeitstörung geregelt werden.

Weihnachtsdekoration - Nehmen Sie Rücksicht auf die Nachbarn

Beim Befestigen der Weihnachtselemente ist darauf zu achten, dass die Außenfassade nicht beschädigt wird und die Dekoration bei Sturm und Wind nicht abgerissen werden kann.

Der Mieter haftet in diesem Fall für Personen- und Sachschäden. Mit einer Haftpflichtversicherung ist man im Schadensfall zumindest finanziell abgesichert.

Der Vermieter hat das Recht, die Weihnachtsdekoration zu verbieten und entfernen zu lassen, wenn diese aus optischen Gründen zu sehr aus dem Rahmen fällt.

Strom sparen mit der Weihnachtsdekoration

Es wird empfohlen, die Weihnachtsbeleuchtung nachts abzuschalten. Auch wenn Sie den günstigen Strom beziehen, treiben Sie die Stromkosten zu Weihnachten nicht unnötig in die Höhe.

LED-Leuchten sind den herkömmlichen Leuchtmitteln eindeutig überlegen. Vor allem, weil sie stromsparend und sicher sind, werden Sie von Experten empfohlen.

Der Hausratschaden durch einen umgekippten Weihnachtsbaum, verursacht durch herumtobende Kinder, hält sich dann in Grenzen. Der Baum wird einfach nur wieder aufgestellt, da die Beleuchtung kaum Schaden nehmen kann.

Experten haben berechnet, dass eine LED-Lichterkette bei 1000 Betriebsstunden nur etwa ein bis zwei Euro kostet. Die Kosten für traditionelle Weihnachtsbeleuchtung liegen dagegen im Vergleich bei 35 Euro.

Batteriebetriebene LED-Weihnachtsbeleuchtung kostet auch sehr wenig. Dabei dürfen aber die Kosten für die Batterien nicht vernachlässigt werden. Die Batterien der Weihnachtsdekorationen liefern i.d.R. für etwa 150 Stunden Strom.

Laut Gesetzgeber müssen Anwohner und Nachbarn laut Mietrecht das helle Licht hinnehmen. Aber auch nur bis 22 Uhr. Dann gilt offiziell die Nachtruhe.

Wer sich mit seiner Weihnachtsdekoration daran hält, erspart sich unnötigen Ärger mit den Nachbarn.

 

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